Die Kanzlei Schaeper wurde im Jahr 2005 gegründet und hat ihre Kernkompetenz vornehmlich im allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber.
Darüber hinaus bin ich Fachanwältin für Erbrecht, welches einen weiteren Schwerpunkt im Anwaltsbereich und eine ideale Kombination zu meiner Tätigkeit als Notarin bildet.
Auch im Familienrecht begleite ich Sie in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung als Fachanwältin für Familienrecht.
Als Notarin und damit Trägerin eines öffentlichen Amtes bin ich unparteiische Rechtsberaterin und betreue die Beteiligten in den verschiedenen Rechtsgeschäften, die der notariellen Beurkundung unterliegen oder aber der notariellen Beglaubigung einer Unterschrift bedürfen.
Auch bei anderen Rechtsgeschäften, die dieser Form nicht zwingend bedürfen, stehe ich Ihnen beratend, gestaltend und protokollierend zur Seite.
Im Vordergrund stehen die individuellen Interessen unserer Mandanten. Langwierige und kostenintensive Prozesse wollen wir möglichst vermeiden. Unser Ziel ist es, Probleme frühzeitig zu erkennen und außergerichtlich einer Lösung zuzuführen.
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar, so vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit vollem Einsatz.
Erfahrung in Kombination mit ständiger Fortbildung bildet den Grundstein für die qualifizierte, sachgerechte und engagierte Vertretung Ihrer Interessen.
Beurkundungen / Beglaubigungen
individuelle Beratung / Vertragsgestaltung
Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund für bestimmte Verträge mit weitreichenden Rechtsfolgen die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Ziel dieser Formvorschrift ist es, sicherzustellen, dass durch notariellen Sachverstand alle Beteiligten die rechtlichen Folgen und die Bedeutung ihrer Entscheidungen, die sie in den Verträgen/Vereinbarungen treffen, verstehen und sich ihrer rechtlichen Bedeutung bewusst werden.
Im Gegensatz zum Beruf der Rechtsanwältin ist eine Notarin nicht Vertreterin einer Partei, sondern unabhängige und unparteiische Betreuerin aller Beteiligten.